AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WAVAMEDIA , Inh Gerhard Sponseiler 3654 Raxendorf 10

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss
  3. Angebote und Kostenvoranschläge
  4. Preise
  5. Zahlungsbedingungen
  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  7. Liefer- und Leistungsfristen
  8. Korrekturen und Zusatzleistungen
  9. Druck- und Produktionsfreigaben
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Urheberrecht und geistiges Eigentum
  12. Nutzungsrechte und Lizenzmodelle
  13. Logoentwicklung und Buy-out-Lizenzen
  14. Herausgabe offener Arbeitsdateien
  15. Webseiten, Onlineshops und Software
  16. Domains und Hosting
  17. Social Media, SEO und Online-Marketing
  18. KI-gestützte Leistungen
  19. Referenznutzung
  20. Gewährleistung
  21. Haftung
  22. Datenschutz
  23. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der WAVAMEDIA (nachfolgend „Agentur“) gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) sowie Verbrauchern (§ 1 KSchG), soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse an.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch WAVAMEDIA anerkannt wurden.

1.4 Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird.

2. Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • schriftliche Auftragserteilung,
  • Unterzeichnung eines Angebotes,
  • Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder
  • tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung

zustande.

2.3 Mündliche Nebenabreden besitzen keine Rechtswirksamkeit und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch WAVAMEDIA.

2.4 Änderungen des Leistungsumfanges können jederzeit vereinbart werden. Daraus entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Angebote besitzen grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes angegeben wurde.

3.2 Kostenvoranschläge werden sorgfältig erstellt. Sollten sich im Zuge der Durchführung unvorhersehbare Mehrleistungen ergeben, wird der Auftraggeber vor Durchführung informiert.

3.3 Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

3.4 Änderungswünsche nach Angebotsannahme können Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit und Leistungsumfang haben.

4. Preise

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Preisangaben beziehen sich ausschließlich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

4.3 Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden gesondert verrechnet.

4.4 Reisezeiten, Montagearbeiten, Fremdleistungen, Versandkosten oder behördliche Gebühren werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzlich verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgen sämtliche Leistungen ausschließlich gegen 100 % Vorauskasse.

5.2 Die Bearbeitung eines Auftrages beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.3 Produktionsaufträge, Druckaufträge, Beschriftungen, Textildruck, Werbeanlagen, Webseiten sowie sämtliche individuellen Gestaltungsleistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung zur Produktion bzw. Umsetzung freigegeben.

5.4 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst mit Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen und der vollständigen Bezahlung.

5.5 Bei umfangreichen Projekten kann WAVAMEDIA nach eigenem Ermessen Teilzahlungen oder Abschlagsrechnungen vereinbaren.

5.6 Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

5.7 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB bzw. die gesetzlichen Bestimmungen. Sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich nicht zwingend vorgesehen ist.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

6.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt.

6.3 Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

6.4 Entsteht durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist WAVAMEDIA berechtigt, diesen nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung zu stellen.

7. Liefer- und Leistungsfristen

7.1 Liefertermine gelten ausschließlich als unverbindliche Richttermine, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

7.2 Ereignisse höherer Gewalt, technische Störungen, Materialengpässe, Lieferprobleme von Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

7.3 Aus Lieferverzögerungen können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

8. Korrekturen und Zusatzleistungen

8.1 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind bis zu zwei Korrekturrunden je Projekt im vereinbarten Preis enthalten.

8.2 Als Korrektur gelten Änderungen an bereits präsentierten Entwürfen. Änderungswünsche, die zu einer Neugestaltung oder wesentlichen Überarbeitung führen, gelten als Zusatzleistung.

8.3 Nach Freigabe eines Entwurfs oder Druckdatensatzes gewünschte Änderungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

8.4 Änderungen, die aufgrund nachträglich geänderter Kundenvorgaben erforderlich werden, gelten ebenfalls als Zusatzleistungen.

9. Druck- und Produktionsfreigaben

9.1 Vor Beginn einer Produktion erhält der Auftraggeber – soweit technisch möglich – einen Korrekturabzug, Entwurf oder eine Druckfreigabe.

9.2 Mit Erteilung der Druck- oder Produktionsfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit sämtlicher Inhalte, insbesondere:

  • Texte
  • Rechtschreibung
  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Internetadressen
  • Farben
  • Maße
  • Mengen
  • Platzierungen
  • Logos
  • Bilder

9.3 Nach erfolgter Freigabe übernimmt WAVAMEDIA keine Haftung für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

9.4 Nachträgliche Änderungen nach Produktionsbeginn werden gesondert verrechnet.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von WAVAMEDIA.

10.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben auch sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt.

11. Urheberrecht und geistiges Eigentum

11.1 Sämtliche von WAVAMEDIA entwickelten Entwürfe, Logos, Wortmarken, Bildmarken, Signets, Grafiken, Illustrationen, Layouts, Webseiten, Designs, Werbekonzepte, Texte, Reinzeichnungen sowie sonstige kreative Leistungen stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar.

11.2 Das Urheberrecht verbleibt – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich bei WAVAMEDIA bzw. dem jeweiligen Urheber.

11.3 Durch die Bezahlung der Gestaltungsleistung wird ausschließlich die vereinbarte kreative Leistung abgegolten. Eine vollständige Übertragung der Urheberrechte erfolgt dadurch nicht.

11.4 Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei WAVAMEDIA.

12. Nutzungsrechte

12.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks.

12.2 Eine ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite oder übertragbare Nutzung ist nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.3 Jede Nutzung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Vertragszweckes bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

12.4 Die Einräumung erweiterter Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich schriftlich.

12.5 WAVAMEDIA ist berechtigt, den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte jederzeit schriftlich zu bestätigen.

13. Logoentwicklung und Buy-out-Lizenzen

13.1 Die Vergütung für die Entwicklung eines Logos umfasst grundsätzlich ausschließlich die kreative Entwicklungs- und Gestaltungsleistung.

13.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist eine vollständige Buy-out-Lizenz nicht Bestandteil des Gestaltungsauftrages.

13.3 Eine Buy-out-Lizenz beinhaltet – je nach schriftlicher Vereinbarung – insbesondere:

  • zeitlich unbeschränkte Nutzung
  • weltweite Nutzung
  • Nutzung in sämtlichen analogen und digitalen Medien
  • Nutzung durch beauftragte Produktionsunternehmen
  • Übergabe der vereinbarten Originaldateien
  • schriftliche Bestätigung der eingeräumten Nutzungsrechte

13.4 Der Umfang einer Buy-out-Lizenz richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen schriftlichen Lizenzvereinbarung.

13.5 Die Buy-out-Lizenz wird erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Lizenzgebühr wirksam.

14. Nutzung durch Dritte

14.1 Soweit keine weitergehenden Nutzungsrechte schriftlich vereinbart wurden, erfolgt die Nutzung der von WAVAMEDIA erstellten Werke ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks.

14.2 Werden Dritte (z. B. Druckereien, Werbetechnikbetriebe oder andere Dienstleister) mit der technischen Herstellung oder Produktion beauftragt, ist dies im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig, soweit dadurch keine weitergehenden Nutzungsrechte übertragen oder Bearbeitungen vorgenommen werden.

14.3 Sollen von WAVAMEDIA geschaffene Werke über den ursprünglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus genutzt, bearbeitet oder mit erweiterten Rechten ausgestattet werden, kann hierfür eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung abgeschlossen werden.

15. Herausgabe offener Arbeitsdateien

15.1 Offene Arbeitsdateien (insbesondere AI, EPS, PSD, INDD, CDR, SVG oder vergleichbare Quelldateien) bleiben Eigentum von WAVAMEDIA.

15.2 Die Herausgabe offener Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil eines Gestaltungsauftrages.

15.3 Eine Übergabe erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung oder im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Buy-out-Lizenz.

15.4 Die Übergabe offener Arbeitsdateien begründet für sich allein keine weitergehenden Nutzungsrechte; deren Umfang richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

15.5 Archivierte Projektdaten werden von WAVAMEDIA nach eigenem Ermessen aufbewahrt. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung oder spätere Herausgabe besteht nicht.

16. Webseiten, Onlineshops und Software

16.1 Webseiten, Onlineshops und sonstige Softwarelösungen werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang erstellt.

16.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Impressum, Datenschutz, AGB usw.) rechtzeitig bereitzustellen.

16.3 WAVAMEDIA übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.

16.4 Die rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutz, Cookie-Richtlinien, AGB oder sonstigen rechtlichen Inhalten ist nicht Bestandteil des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

16.5 Nach der Abnahme gelten Webseiten als vertragsgemäß erbracht. Spätere Änderungswünsche oder Erweiterungen gelten als Zusatzleistungen.

16.6 Für Software, Plugins oder Erweiterungen Dritter übernimmt WAVAMEDIA keine Gewähr hinsichtlich zukünftiger Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit.

17. Domains und Hosting

17.1 Sofern WAVAMEDIA die Registrierung von Domains oder Hosting-Leistungen vermittelt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

17.2 Für die Verfügbarkeit von Domains, Servern oder Hosting-Diensten haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.

17.3 Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle des Hosting-Anbieters begründen keine Haftung von WAVAMEDIA.

17.4 Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen des jeweiligen Hosting- oder Domainanbieters bleiben unberührt.

18. Social Media, SEO und Online-Marketing

18.1 Leistungen im Bereich Social Media, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google Ads, Meta Ads oder vergleichbare Online-Marketing-Maßnahmen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

18.2 WAVAMEDIA schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Verkäufen oder Suchmaschinenplatzierungen.

18.3 Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder technischen Voraussetzungen der jeweiligen Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereiches von WAVAMEDIA.

18.4 Budgets für Werbeanzeigen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil des Honorars.

19. KI-gestützte Leistungen

19.1 WAVAMEDIA kann zur Unterstützung von Kreativ- und Produktionsprozessen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.

19.2 Der Einsatz solcher Systeme dient ausschließlich der effizienteren Leistungserbringung und entbindet WAVAMEDIA nicht von einer fachlichen Prüfung der Ergebnisse.

19.3 Soweit Inhalte auf Vorgaben des Auftraggebers beruhen, bleibt dieser für deren sachliche und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

20. Referenznutzung

20.1 WAVAMEDIA ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Verwendung des Firmennamens und der erbrachten Leistungen als Referenz auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder sonstigen Werbemitteln zu veröffentlichen.

20.2 Dies umfasst insbesondere Logos, Fotos der fertigen Arbeiten, Webseiten, Beschriftungen, Druckprodukte und Werbeanlagen.

20.3 Widerspricht der Auftraggeber der Referenznutzung aus berechtigten Gründen schriftlich, wird WAVAMEDIA diesen Wunsch für zukünftige Veröffentlichungen berücksichtigen.

21. Gewährleistung

21.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes wirksam vereinbart werden kann.

21.2 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich bekannt zu geben.

21.3 WAVAMEDIA ist berechtigt, berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben, soweit gesetzlich zulässig.

21.4 Für Mängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder auf nachträgliche Änderungen durch Dritte zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung.

22. Haftung

22.1 WAVAMEDIA haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

22.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste oder Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

22.3 Für Inhalte, Daten, Texte, Bilder oder sonstige Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

22.4 WAVAMEDIA haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund rechtswidriger Inhalte oder fehlender Nutzungsrechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.

22.5 Der Auftraggeber hält WAVAMEDIA diesbezüglich schad- und klaglos, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

23. Datenschutz

23.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

23.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von WAVAMEDIA.

24. Vertraulichkeit

24.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

24.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

25.2 Erfüllungsort ist WAVAMEDIA. 3654 Raxendorf 10

25.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Melk an der Donau

25.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

25.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, soweit gesetzlich zulässig.